Reisepass Ausstellung im Ausland
Leistungsbeschreibung
Sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und wohnen im Ausland, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten beantragen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt Sie nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.
Verfahrensablauf
Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren Sie einen Termin
- Erscheinen Sie persönlich, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
- Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
- Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail benachrichtigt über die Abholung Ihres Passes.
Voraussetzungen
- Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
- Sie können sich ausweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), sofern vorhanden
- aktuelles biometrisches Lichtbild:
- Passformat (45 x 35 mm)
- Hochformat,
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel ausländischen Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Welche Gebühren fallen an?
Antrag bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat):
Reisepass (internationaler Standard):
- Zusätzliche Kosten 31,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 101,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 68,50 EUR
Reisepass im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 32,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 133,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 100,50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
- Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 22,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 123,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 90,50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 22,00 EUR plus 32,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 155,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 122,50 EUR
Vorläufiger Reisepass
- Zusätzliche Kosten 44,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 70,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 70,00 EUR
Beantragung im Ausland für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat
Reisepass (internationaler Standard):
- Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 171,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 106,00 EUR
Reisepass im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 32,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 203,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 138,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
- Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 22,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 193,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 128,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 22,00 EUR plus 32,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 225,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 160,00 EUR
Vorläufiger Reisepass
- Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 44,00 EUR
- Personen ab 24 Jahren 96,00 EUR
- Personen unter 24 Jahren 96,00 EUR
Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:
- plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 33,60 EUR bis 96,50 EUR. Die Gebühr ist ortsabhängig (Zonenstufe)
- plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)
Gebühr
Grundgebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
Gebühr
Grundgebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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