Krankentransport Durchführung
Leistungsbeschreibung
Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Voraussetzungen
Krankentransport Durchführung ( Hannover, Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Spezielle Hinweise Verordnung einer KrankenbeförderungWelche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Krankentransport Durchführung ( Hannover, Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Spezielle Hinweise Die Verordnung ist i.d.R. vor Beginn des Krankentransportes der Besatzung vorzuzeigen.Welche Gebühren fallen an?
Krankentransport Durchführung ( Hannover, Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Spezielle Hinweise Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (b odengebundener Rettungsdienst)
-
beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (L uftrettung).
Ein Service des Landes Niedersachsen