Krankentransport Durchführung

Leistungsbeschreibung

Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt:
  • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
  • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).

Krankentransport Durchführung ( Springe, Gehrden, Pattensen, Wennigsen (Deister), Lehrte, Burgdorf, Hannover, Wunstorf, Uetze, Burgwedel, Ronnenberg, Seelze, Neustadt am Rübenberge, Garbsen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Sehnde, Barsinghausen, Wedemark, Hemmingen )

Spezielle Hinweise

Verordnung einer Krankenbeförderung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Krankentransport Durchführung ( Springe, Gehrden, Pattensen, Wennigsen (Deister), Lehrte, Burgdorf, Hannover, Wunstorf, Uetze, Burgwedel, Ronnenberg, Seelze, Neustadt am Rübenberge, Garbsen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Sehnde, Barsinghausen, Wedemark, Hemmingen )

Spezielle Hinweise 

Die Verordnung ist i.d.R. vor Beginn des Krankentransportes der Besatzung vorzuzeigen.   

Welche Gebühren fallen an?

Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

Krankentransport Durchführung ( Springe, Gehrden, Pattensen, Wennigsen (Deister), Lehrte, Burgdorf, Hannover, Wunstorf, Uetze, Burgwedel, Ronnenberg, Seelze, Neustadt am Rübenberge, Garbsen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Sehnde, Barsinghausen, Wedemark, Hemmingen )

Spezielle Hinweise

Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Ein Service des Landes Niedersachsen