Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Fundsachen ( Lehrte )
Sollten Sie etwas verloren haben, dann schauen Sie doch einmal im Online-Fundbüro nach. Dort werden alle Fundsachen eingetragen (außer Schlüssel), die bei der Stadt Lehrte abgegeben wurden. Hier geht es zum Online-Fundbüro.
Die Fundgegenstände werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in regelmäßigen Abständen auf der Internetplattform des Bundesministeriums der Finanzen (Betreiber Hauptzollamt Gießen) versteigert. Hier geht es zur Internetseite (Zoll-Auktion).
Die Kontaktdaten des zuständigen Tierheimes finden Sie unter dem Punkt "Unterstützende Institutionen".
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Fundsachen ( Lehrte )
Für die Verwahrung von Fundsachen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Schätzwert der Sache.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Fundsachen ( Lehrte )
Tierheim Burgdorf
Friederikenstr. 46
31303 Burgdorf
Tel.: +49 5136 3545
E-Mail: info@tierheim-burgdorf.de
Internet: www.tierheim-burgdorf.de
Ein Service des Landes Niedersachsen