Kircheneintritt: Erklärung

Leistungsbeschreibung

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Ein Service des Landes Niedersachsen