Herstellung, Zulassung, Abgabe und Einfuhr von Tierarzneimitteln: Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Regelungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe oder Einfuhr von Tierarzneimitteln sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) geregelt. Nähere Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade Weser.

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