Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Leistungsbeschreibung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung. Sie sichert den notwendigen Lebensunterhalt. Dazu gehören die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und weitere persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Das Sozialamt schaut mit Ihnen gemeinsam auf Ihre persönliche Lebenssituation. Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und allein leben, erhalten Sie den Regelbedarf: 502 Euro. Ehepaare und Partner*innen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, erhalten 451 Euro.
An wen muss ich mich wenden?
Wichtig: Sie müssen für die Grundsicherung einen Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Sozialverwaltung in Ihrem Wohnort. Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne und unterstützen beim Ausfüllen des Antrages.
Für die Region Hannover finden Sie die Kontaktdaten zu den Sozialämtern der Städte und Gemeinden hier:
www.hannover.de/grundsicherung-region
Voraussetzungen
Ehe und Partnerschaft: Ob Sie eine Grundsicherung erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Berücksichtigt wird auch das Einkommen Ihres*r Partner*in.
Kinder und Eltern: Bei Ihrer Grundsicherung spielt das Einkommen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder keine Rolle. Einzige Ausnahme: Das Jahresbruttoeinkommen von mindestens einem Ihrer Kinder liegt über 100.000 Euro.
Vermögen: Um Ihre Grundsicherung zu bekommen, dürfen Sie als Alleinstehende*r bis zu 10.000 Euro besitzen. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, dann sind es 20.000 Euro. Auch wenn Sie über ein Hausgrundstück bzw. Wohneigentum verfügen, kann Ihnen Grundsicherung zustehen. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Sozialamt.
Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in Deutschland. Wenn Sie im Ausland leben, erhalten Sie in der Regel keine Grundsicherung
- Sie sind 65 Jahre und älter
- Sie können mit Ihrer (Alters-)Rente Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht finanzieren oder beziehen keine Rente
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Rahmen der Beantragung wird mit Ihnen abgesprochen, welche Unterlagen erforderlich sind. Das können z.B. ein Mietvertrag oder Einkommen- und Vermögensnachweise sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewilligung beginnt am Ersten des Monats. Haben Sie zum Beispiel Ihren Antrag am 06. November gestellt und Ihr Antrag wird bewilligt, erhalten Sie rückwirkend ab dem 01. November die Grundsicherung. Sie erhalten die Grundsicherung zunächst für zwölf Monate.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (SGB XII)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten entweder Wohngeld oder Grundsicherung. Wovon Sie mehr profitieren, kann Ihnen die Wohngeldstelle oder das Sozialamt Ihres Wohnortes ausrechnen.
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Lehrte )
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Lehrte )
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne an den öffentlichen Sprechtagen sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Lehrte )
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Lehrte )
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.
Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Lehrte )
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Lehrte )
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
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Hinweise zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
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Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
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Information über die Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 und bei Dritten nach Artikel 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) ( Lehrte )
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung