Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen: Erteilung

Leistungsbeschreibung

Wer Bodenschätze wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine abbauen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Die Genehmigung schließt die Baugenehmigung ein.

Voraussetzungen

  • Das Abbauvorhaben ist mit dem Naturschutzrecht, dem öffentlichen Baurecht und sonstigem öffentlichen Recht vereinbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Dem Antrag sind beizufügen:
    • eine naturschutzfachliche Bestandserfassung der für den Abbau vorgesehenen Flächen einschließlich der Betriebsflächen und
    • ein fachgerecht ausgearbeiteter Plan, aus dem alle wesentlichen Einzelheiten des Abbauvorhabens ersichtlich sind, insbesondere
      • Lage, Umgebung und räumliche Ausdehnung des Abbaus,
      • durchgeführte Untersuchungen,
      • die Art und Weise des Abbaus,
      • die Nebenanlagen,
      • die Nutzung der für den Abbau und die Nebenanlagen in Anspruch genommenen Flächen nach dem Abbau,
      • die Herrichtung und Nutzbarmachung der Flächen,
      • soweit erforderlich, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
      • die Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
      • ein Zeitplan für den Abbau und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit dem Abbau begonnen oder wenn der Abbau länger als drei Jahre unterbrochen wird. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Region Hannover, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt Celle, Cuxhaven, Hameln, Hildesheim sowie Lingen (Ems).

Ein Service des Landes Niedersachsen