Gehörlosengeld

Leistungsbeschreibung

In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Rechtsgrundlage

Es gibt keine gesetzliche Regelung.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit entfällt.

Ein Service des Landes Niedersachsen