Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

Leistungsbeschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sein, ist gleichzeitig ein Antrag auf Umstellung zu stellen. Der EU-Kartenführerschein ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins! Es sind Warte- und Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen einzuplanen, falls noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist! Ansonsten kann er bei dem Termin im Servicecenter nach Erstellung mitgenommen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

Ein Service des Landes Niedersachsen