Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Leistungsbeschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sein, ist gleichzeitig ein Antrag auf Umstellung zu stellen. Der EU-Kartenführerschein ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins! Es sind Warte- und Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen einzuplanen, falls noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist! Ansonsten kann er bei dem Termin im Servicecenter nach Erstellung mitgenommen werden.Welche Fristen muss ich beachten?
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Ein Service des Landes Niedersachsen