Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Leistungsbeschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sein, ist gleichzeitig ein Antrag auf Umstellung zu stellen.
Dafür benötigen Sie:
• Identitätsnachweis (u. a. Personalausweis, Reisepass, elektr. Aufenthaltstitel)
• Lichtbild im Original, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht („biometrisches Passbild“)
• Führerschein (sofern Führerschein vorliegt)
• Karteikartenabschrift, erhältlich bei der Behörde, welche den Führerschein erstellt hat (nur notwendig, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht von der Region Hannover ausgestellt wurde)
• Für die Klasse T einen Nachweis über eine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
Für die Klasse CE79 benötigen Sie darüber hinaus:
• Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV (Gültigkeit: 2 Jahre)
• Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Ziffer 1 der Anlage 5 FeV (Gültigkeit: 1 Jahr)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Ein Service des Landes Niedersachsen