Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Leistungsbeschreibung

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Verfahrensablauf

Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und dem örtlichen Jugendamt zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit, wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis haben die zuständigen örtlichen Jugendämter individuelle Verfahren entwickelt. Die genauen Abläufe sind vor Ort zu erfragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Stadt Lehrte

Fachdienst Jugend und Soziales

 

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Fachdienst Jugend und Soziales 

Fachberatung Kindertagespflege

Rathausplatz 2

31275 Lehrte

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Davon ist auszugehen, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.

Ebenso bedarf sie guter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )
  • mindestens Hauptschulabschluss (Nachweis)
  • Mindestens 18 Jahre
  • Nachweis Ihres Aufenthaltstatus
  • ausreichend Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau B2)
  • Nachweis einer anerkannten Qualifikation 
  • kindgerechte, kindersichere Räume
  • Nachweis an einer aktuellen Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe am Kind"
  • Teilnahme an der durch das Sachgebiet Kinderbetreuung initierten Fortbildung "Kindeswohl erkennen und richtig handeln"
  • ein von Ihnen erstelltes Konzept zur Kindertagespflege

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
  • Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis)
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )
  • Nachweis über den erreichten Schulabschluss
  • Nachweis einer anerkannten Qualifikation

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

In der Regel 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Stadt Lehrte Satzung über die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, Satzung über die Gewährung von Geldleistungen sowie die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege.

Stand 01.08.2018

Rechtsbehelf

Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.

Statthafte Rechtsbehelfe: Klage

Anträge / Formulare

Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Eine kostenlose, persönliche Beratung ist jederzeit möglich.

Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Eine elektronische Antragstellung ist nicht möglich.

Ein Service des Landes Niedersachsen