Besitz von Polioviren Anzeige

Leistungsbeschreibung

Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Formular

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Niedersachsen