Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten

Leistungsbeschreibung

Als Patient dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihr Arzt Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen.

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.

Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.

Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde klargestellt, dass das Mitführen einer beglaubigten Reisebescheinigung auch weiterhin für medizinisches Cannabis erforderlich ist, auch wenn (medizinisches) Cannabis seit dem 01.04.2024 in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet ist. Der Grund für die weiterhin bestehende Erforderlichkeit einer beglaubigten Bescheinigung für medizinisches Cannabis ist darauf zurückzuführen, dass in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern medizinisches Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel gilt.

Bei Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abklären. Danach müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.

Auch beim Mitführen von bestimmten Substitutionsmitteln (zum Beispiel Methadon) sollten Sie sich als Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.

Als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt dürfen Sie Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen, wenn Sie diese in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwenden.

Sie müssen sich als Arzt ausweisen können (Arztausweis). Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind.

Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )

Allgemeine Informationen

Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen aufgrund ärztlicher Verschreibung verordnete Betäubungsmittel nur für die Dauer der Reise in angemessener Menge als Reisebedarf mitgenommen werden. Dabei dürfen die Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden.

Nähere Einzelheiten können von dieser Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte entnommen werden: 

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

Dort finden sich auch die Formulare für die Bescheinigungen, die vom verordnenden Arzt bzw. der verordnenden Ärztin ausgefüllt werden müssen



Verfahrensablauf

Wenn Sie als Patient aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise in Länder des Schengener Abkommens mitführen möchten:

  • laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter und bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, diese auszufüllen.
  • Lassen Sie die Bescheinigung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigen.
  • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
  • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.

Bei Reisen in andere Länder:

  • informieren Sie sich vorab über die im Zielland geltenden Regelungen.
  • Laden Sie das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM herunter und bitte Ihren verschreibenden Arzt, es auszufüllen.
    Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise.
  • Lassen Sie anschließend die Bescheinigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.
  • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen.

Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )

Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln beachten Sie bitte Folgendes:

Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens:
Für Staaten die dem Schengener Abkommen angehören, muss die vom verordnenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich (siehe Information "Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens").

Bitte beachten Sie, dass es auch für Reisen im Schengen-Raum mit verschreibungspflichtigem Cannabis einer beglaubigten Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes bedarf.

Reisen in andere Länder:
Um Betäubungsmittel bei Reisen in andere Länder mitnehmen zu können, sollten Sie sich von Ihrer verschreibenden Ärztin/von Ihrem verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen (siehe Information "Reisen in andere Länder"). Da es keine verbindlichen internationalen Bestimmungen gibt, ist es Ihnen dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Hierzu können Sie sich die erforderlichen Informationen gegebenenfalls beim Auswärtigen Amt oder der entsprechenden Landesvertretung (Konsulat oder Botschaft) einholen. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt in der Regel maximal 30 Tage. Die Beglaubigung der ärztlichen Bescheinigung kann in Niedersachsen durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollten Sie abklären, ob die benötigten Betäubungsmittel im Reiseland verfügbar sind oder durch eine//n ortsansässige/n Ärztin/Arzt verschrieben werden können

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 

Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )

Die Zuständigkeit liegt bei dem Gesundheitsamt der Region Hannover.

Voraussetzungen

Ärztliche Verschreibung des Betäubungsmittels

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

oder

  • Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums

Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )

Was muss für eine Beglaubigung beachtet werden?

  • Es empfiehlt sich, die von dem Arzt oder der Ärztin ausgefüllte Bescheinigung mit mindestens einer Woche Vorlauf an das Gesundheitsamt zu senden/faxen zu lassen, damit diese hier schon gesichtet werden kann. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden. Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn gegebenenfalls nicht gewährleistet werden.
  • Vorherige Absprache und Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt
  • Vorgelegt werden müssen die von der Ärztin oder dem Arzt ausgefüllte Bescheinigung im Original und der gültige Personalausweis
Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )

12 Euro pro Bescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

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  • Bekanntmachung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsparteien des Schengener Abkommens vom 27. März 1995 (BAnz. S. 4349), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. Juni 2001 (BAnz. S. 14517)
  • Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG)
  • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
  • Außerhalb des Schengen Raums: Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB)

Anträge / Formulare

  • Formular:
    • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
    • Muster mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb Schengen
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )

Persönliches Erscheinen notwendig: ja mit Personalausweis bzw. Dritte Person mit Vollmacht und Personalausweis

Ein Service des Landes Niedersachsen