Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
Leistungsbeschreibung
Als Patient dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihr Arzt Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.
Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.
Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde klargestellt, dass das Mitführen einer beglaubigten Reisebescheinigung auch weiterhin für medizinisches Cannabis erforderlich ist, auch wenn (medizinisches) Cannabis seit dem 01.04.2024 in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet ist. Der Grund für die weiterhin bestehende Erforderlichkeit einer beglaubigten Bescheinigung für medizinisches Cannabis ist darauf zurückzuführen, dass in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern medizinisches Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel gilt.
Bei Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abklären. Danach müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.
Auch beim Mitführen von bestimmten Substitutionsmitteln (zum Beispiel Methadon) sollten Sie sich als Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.
Als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt dürfen Sie Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen, wenn Sie diese in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwenden.
Sie müssen sich als Arzt ausweisen können (Arztausweis). Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind.
Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )
Allgemeine Informationen
Was muss für eine Beglaubigung beachtet werden?
Es empfiehlt sich, die vom verordnenden Arzt/Ärztin ausgefüllte Bescheinigung mit mindestens einer Woche Vorlauf an das Gesundheitsamt zu senden/faxen zu lassen, damit sie hier schon gesichtet werden kann. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden. Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn ggf. nicht gewährleistet werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Patient aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise in Länder des Schengener Abkommens mitführen möchten:
- laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter und bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, diese auszufüllen.
- Lassen Sie die Bescheinigung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigen.
- Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
- Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.
Bei Reisen in andere Länder:
- informieren Sie sich vorab über die im Zielland geltenden Regelungen.
- Laden Sie das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM herunter und bitte Ihren verschreibenden Arzt, es auszufüllen.
Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise. - Lassen Sie anschließend die Bescheinigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.
- Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen.
Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )
Spezielle Hinweise:
Wenn Sie als Patient aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise in Länder des Schengener Abkommens mitführen möchten:
Laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter.
Bitte beachten Sie, dass es seit 01.04.2024 für Reisen im Schengen-Raum mit verschreibungspflichtigem Cannabis keiner beglaubigten Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes mehr bedarf. Cannabis zu medizinischen Zwecken, welches durch einen Arzt verschrieben wurde, gilt in Deutschland nur noch als Arzneimittel. Für den Grenzübertritt wird weiterhin das Mitführend eines Nachweises des behandelnden Arztes, die sogenannte fachärztliche Bestätigung empfohlen.
Das Ausstellen von Bescheinigungen für die Mitnahme von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz ist nicht möglich.
Bei Reisen in andere Länder:
Laden Sie das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM (https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html) herunter
Was muss für eine Beglaubigung beachtet werden?
Es empfiehlt sich, die vom verordnenden Arzt/Ärztin ausgefüllte Bescheinigung mit mindestens einer Woche Vorlauf an das Gesundheitsamt zu senden/faxen zu lassen, damit sie hier schon gesichtet werden kann. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden. Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn ggf. nicht gewährleistet werden. Vorgelegt werden müssen die vom verordnenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung im Original und der gültige Personalausweis
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )
Die Zuständigkeit liegt bei dem Gesundheitsamt der Region Hannover.
Voraussetzungen
Ärztliche Verschreibung des Betäubungsmittels
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
oder
- Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums
Welche Gebühren fallen an?
Die Beglaubigung der Bescheinigung ist entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle kostenpflichtig
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )
Keine gesetzlich geregelten Fristen, aber Bearbeitungszeit (mind. 1 Woche, s.o.) notwendig.
Rechtsgrundlage
Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )
- Gesetzes zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG)
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
Anträge / Formulare
- Formular:
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
- Muster mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb Schengen
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform nötig: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten ( Hannover )
Persönliches Erscheinen notwendig: ja mit Personalausweis bzw. Dritte Person mit Vollmacht und Personalausweis
Ein Service des Landes Niedersachsen