Ausländerangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

Rechtsgrundlage

Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat.

Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht:

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

Asylgesetz

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport