Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
Leistungsbeschreibung
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
An wen muss ich mich wenden?
Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Die Region Hannover ist nur zuständig für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen: Frau Brodersen, Tel.: +4951161621360 Frau Inschläger, Tel.: +4951161622950Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.
Ein Service des Landes Niedersachsen