Verfahrenslotsin
Was sind die Aufgaben eines Verfahrenslotsen?
Der Verfahrenslotse soll jungen Menschen mit einer (drohenden) Beeinträchtigung und ihren Eltern dabei helfen, die für sie richtigen Hilfeleistungen zu beantragen.
Wer kann sich vom Verfahrenslotsen beraten lassen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 0 bis 26 Jahre mit einer (drohenden) Beeinträchtigung und ihre Familien können sich beim Verfahrenslotsen zu Fragen rund um Hilfeleistungen beraten lassen.
Um welche Hilfeleistungen geht es in der Beratung?
Beraten wird zu den Eingliederungshilfeleistungen
· Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z.B. Frühförderung)
· Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. Schulbegleitungen)
· Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Berufsvorbereitung entsprechend der vorliegenden Behinderung)
· Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z.B. Leistungen zur Förderung der Verselbstständigung)
Was sollten Sie über die Beratung noch wissen?
Die Beratung ist immer:
· Kostenlos
· Unabhängig
· Vertraulich
Zur Terminabsprache melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail unter den angegeben Kontaktdaten.
Sollten barrierefreie Räumlichkeiten benötigt werden oder eine Sprachbarriere vorliegen, geben Sie dies bitte bei der Terminabsprache an.
Wohnen Sie außerhalb des Stadtgebiets Lehrte, nehmen sie bitte Kontakt zu den für Ihr Wohngebiet zuständigen Verfahrenslot*innen auf:
Landeshauptstadt Hannover:
Verfahrenslotsen@hannover-stadt.de oder 0511 168 33274
Region Hannover:
verfahrenslotsen@region-hannover.de oder 0511 616 26757
Stadt Laatzen:
Verfahrenslotse@laatzen.de oder 0511 8205 5151