Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 6 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 29.10.2024 Az.: L1.5/L67934-02_27/2024-0001
Einwirkungsbereich für das Stillgelegte Werk Bergmannssegen-Hugo in Lehrte
Einwirkungsbereich für das Stillgelegte Werk Bergmannssegen-Hugo in Lehrte
Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hat aufgrund § 6 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) für den in der nachstehenden Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) für das Stillgelegte Werk Bergmannssegen-Hugo in Lehrte erneut ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 6 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekannt gegeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des LBEG unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Bergbauliche Einwirkungsbereiche“ einzusehen.