Erneute Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss - Öffentliche Auslegung 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Am Ortfelde“ in Steinwedel

Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Aufstellung der 18.
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Am Ortfelde“ in Steinwedel
beschlossen.

Des Weiteren hat der Rat der Stadt Lehrte zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die
Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes. Gegenstand der Änderung ist die Verlagerung
der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche an den Ortsrand des
Plangebietes.

Die Unterrichtung erfolgt durch Aushang der Planunterlagen in der Zeit vom 16.12.2024 bis
einschließlich 24.01.2025 an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses,
Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte, während der dortigen Sprechzeiten, sowie in der
Verwaltungsnebenstelle Steinwedel, Ramhorster Straße 21, 31275 Lehrte. Auskünfte zu den
Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der Verwaltung
und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche,
die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich
oder zur Niederschrift abgeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte unter Angabe von Name
und Adresse an die Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte oder auch online
unter bauleitplanung@lehrte.de.

Zusätzlich sind die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum im Internet unter
https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html sowie in dem zentralen Internetportal des Landes
unter https://uvp.niedersachsen.de einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Lehrte deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist
(§ 4a Abs. 6 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der
Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren
Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Die Stadt Lehrte informiert, dass gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie Email-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten
Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.

Lehrte, den 03.12.2024
DER BÜRGERMEISTER

Der Änderungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte „Am
Ortfelde“ in Steinwedel ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: