13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte für den Bereich der „Villa Nordstern“ in Lehrte
Die Region Hannover hat gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit Verfügung vom 07.02.2022 (Az. 61.03-21101-13/11-8/21) die vom Rat der Stadt Lehrte am 22.09.2021 beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte im Bereich „Villa Nordstern“ in Lehrte genehmigt.
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wurde die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 16 am 21.04.2022 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt ist die 13. Flächennutzungsplanänderung wirksam geworden.
Der Bürgermeister
Der Änderungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Villa Nordstern“ ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: