Bekanntmachung - Veröffentlichung 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Feuerwehr Arpke“ in Arpke

Der Rat der Stadt Lehrte hat dem Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Feuerwehr Arpke“ in Arpke mit der dazugehörigen Begründung in seiner Sitzung am 05.03.2025 zugestimmt und die Durchführung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Während der Veröffentlichungsfrist kann der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von jedermann eingesehen werden. Hierzu können während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Stellungnahmen sollen elektronisch an Bauleitplanung@lehrte.de übermittelt werden, bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.

Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025 im Internet unter https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html sowie in dem zentralen Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. Zusätzlich werden die Planunterlagen in dem oben genannten Zeitraum an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte, während der dortigen Sprechzeiten, sowie in der Verwaltungsnebenstelle Arpke, Ahrbeke 4, 31275 Lehrte öffentlich ausgelegt. Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.

Es sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern (Umweltbericht) verfügbar:

-        Mensch: Emissionen aus Verkehr der angrenzenden Straße und Landesstraße
-        Pflanzen, Tiere: Erfassung und Bewertung der Biotoptypen, Informationen zum Artenschutz (Artenschutzfachliche Potentialabschätzung)
-        Boden, Fläche: Bodentyp, Bodenfunktionen, Bodenfruchtbarkeit
-        Wasser: Grundwassersituation, Trinkwassergewinnung
-        Klima/Luft: Klimafunktion
-        Landschaftsbild: Landschaftsqualität
-        Kultur und Sachgüter: Denkmalschutz
-        Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

sowie außerdem folgende umweltbezogene Stellungnahmen:

-        Region Hannover, 03.05.2024: insbesondere zu Trinkwassergewinnung, Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz
-        Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung, 15.04.2024: Kampfmittel
-        Wasserverband, 03.05.2024: Wasserversorgung, Baumschutz

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu abgeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte unter Angabe von Name und Adresse an bauleitplanung@lehrte.de oder Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Lehrte deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes § gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Stadt Lehrte informiert, dass gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie Email-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.

Lehrte, den 17.03.2025

DER BÜRGERMEISTER

Der Änderungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte „Feuerwehr Arpke“ in Arpke ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: