Neues aus dem Arbeitsbereich Unterhaltsvorschuss/Beistandschaften
Podcast zum Thema „Kohle für Kids“
Haben Sie weitere Fragen und benötigen Sie eine Beratung?
Die gesetzlich vorgesehene Beratungspflicht nach § 18 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für Alleinerziehende sowie für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird gebündelt in einer Beratungsstelle angeboten. Auf Unterhaltsrecht spezialisierte Kolleginnen bieten nach vorheriger telefonischer Anmeldung eine Beratung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder jungen Volljährigen an. Das Angebot steht Familien mit Wohnsitz in Lehrte und Ortsteilen offen.
Für eine Terminvergabe nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer:
Frau Ass.jur Bachem, Tel. 505-3216
Rathausplatz 2, 1. OG
31275 Lehrte
Wichtige Informationen rund um die Leistungsbereiche Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft sind abrufbar über einen aktuell aufgenommenen Podcast. Hierzu laden wir Sie herzlich ein: