Bebauungsplan Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“ - Lärmsanierung

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“ zur Errichtung eines Logistikzentrums der Fa. ALDI Nord wurde von der Stadt Lehrte durch Bekanntmachung Anfang 2022 in Kraft gesetzt. Die Bauarbeiten für das Vorhaben schreiten voran.

Für bestimmte, der B 443 zugewandte, Gebäudeseiten entsteht möglicherweise ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen (v. a. Schallschutzfenster). Mit der Firma ALDI ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bereits ein Lärmsanierungsvertrag zu Gunsten aller Anspruchsberechtigten geschlossen worden. Dieser sieht die Erstattung von Kosten für Schallschutzmaßnahmen an stark vorbelasteten Gebäudefronten vor.

Zur weiteren Information haben wir Ihnen anliegend eine detaillierte Übersicht zu den vertraglichen Anspruchsvoraussetzungen und der Abwicklung beigefügt. Hier sind auch die nötigen Antragsunterlagen benannt.

Zu etwaigen Fragen zum Lärmsanierungsvertrag können Sie sich gern mit der Stadt Lehrte in Verbindung setzen. Die Stadt Lehrte ist insofern für die Gesamtabwicklung der Ansprüche nach dem Lärmsanierungsvertrag Ihr Ansprechpartner und unterstützt gern bei der Zusammenstellung und Vorbereitung der schriftlich einzureichenden Anträge.

Folgende Dokumente zum Bebauungsplan Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“ in Aligse stehen zur Verfügung:

Lärmsanierung, Ablauf

Planzeichnung, Abschrift

Begründung, Abschrift

Vorhaben- und Erschließungsplan

Zusammenfassende Erklärung

Vertrag über Lärmsanierung

Schallgutachten

Vertrag über Schallschutzmaßnahmen