Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Ein Service des Landes Niedersachsen