Landpachtverträge: Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Landpachtverträge: Anzeige ( Hannover )

Spezielle Hinweise

Telefon
0511/616-26254
0511/616-22945
0511/616-25043

E-Mail
Jagd.waffen@region-hannover.de
gewerbe@region-hannover.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Landpachtverträge: Anzeige ( Hannover )

Spezielle Hinweise

Kopie des Landpachtvertrages

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Landpachtverträge: Anzeige ( Hannover )

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.

Ein Service des Landes Niedersachsen