Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Leistungsbeschreibung
In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige
, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden:
- der Tod beider Eltern
- ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
- Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
- Schulschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Entwicklungsstörungen
- Seelische Störungen / Behinderungen
Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige , wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.
Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:
- Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
- Rückkehr in die Familie
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
- auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
- Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
- Mutter/Vater/Kind Betreuung
- Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen
Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).
Anträge / Formulare
Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf " Hilfe zur Erziehung " gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:
Ein Service des Landes Niedersachsen