Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.  

Verfahrensablauf

Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung. Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

Ausübung der Heilkunde Erlaubnis ( Hannover )

Spezielle Hinweise:

Der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover erteilt für das Gebiet der Region Hannover (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) die Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz.


Für Fragen rund um die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis in der Region Hannover, können Sie sich unser Informationsblatt (FAQ) herunterladen.

Wichtiger Hinweis für Personen die weder Wohnsitz noch Arbeitsplatz in der Region Hannover haben:

Zuständig für die Heilpraktikerangelegenheiten ist in Niedersachsen die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Sofern der Wohnsitz nicht in der Region Hannover liegt, kann ein Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis hier nur gestellt werden, wenn eine tatsächliche Niederlassungsabsicht im Regionsgebiet glaubhaft schriftlich erklärt und belegt wird (z.B. durch einen Mietvertrag, eine Meldebescheinigung oder eine Einstellungszusage vom zukünftigen Arbeitgeber).

Meldepflicht für Heilpraktiker:innen nach §7a NGöGD:

Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker tätig ist, muss die Tätigkeit seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden.
Wichtig: Da seit Einführung der Meldepflicht für Heilpraktiker:innen nach §7a NGöGD zusätzliche Angaben gefordert werden, gilt die Anzeigepflicht auch für diejenigen, die ihre Tätigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt beim Gesundheitsamt angezeigt haben.
Das Formular für die Tätigkeitsanzeige finden Sie oben auf dieser Seite.

Voraussetzungen

  • Kenntnisüberprüfung durch den Gutachterausschuss beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • kurzgefasster Lebenslauf
  • die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
  • ein Identitätsnachweis
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Monat sein darf
  • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Straf- oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) beantragt wurde
  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
  • ein Nachweis darüber, dass  die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Ein Service des Landes Niedersachsen