Außergerichtliche Streitschlichtung
Leistungsbeschreibung
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen etc. ausgerichtet. Bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Die ehrenamtlichen, vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichteten Schiedspersonen leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Außergerichtliche Streitschlichtung ( Lehrte )
Schiedsbezirke der Stadt Lehrte
Schiedsbezirk 1
Kernstadt Lehrte |
Schiedsbezirk 2 |
Schiedsbezirk 3 Arpke |
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Schiedsperson |
Herr Tel.: 05132/6299 |
Herr Tel.: 05136/971768 |
Bitte wenden Sie sich bis voraussichtlich Mitte Januar 2025 an Herr Tel.: 05136/971768 (Frau Doris Schmidt, Tel.: 05175/3658 - derzeit nicht erreichbar) |
Stellvertreter |
Herr Tel.: 05136/971768 |
(Frau Doris Schmidt, Tel.: 05175/3658 - derzeit nicht erreichbar) |
Herr Tel.: 05132/6299 |
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ein Service des Landes Niedersachsen