Samstagsöffnung des Wahlbüros

Wahlberechtigte Personen, denen die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind oder wahlberechtigte Personen, denen die Briefwahlunterlagen verloren gegangen sind, können im Sinne des § 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung bis Samstag (22.02.2025), 12.00 Uhr im Wahlbüro die erneute Ausstellung von Briefwahlunterlagen beantragen.

Diesbezüglich ist das Wahlbüro an folgender Adresse persönlich und telefonisch erreichbar:

Rathausplatz 1

31275 Lehrte

Tel. 05132 / 505-2301

05132 / 505-2306

 

Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.

In diesem Fall endet die gesetzliche Frist am Wahltag, den 23.02.2025, um 15.00 Uhr.